Folgende Ärzte können eine Sprach-, Sprech-, oder Stimmtherapie veranlassen und eine entsprechende Verordnung ausstellen:
Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, HNO-Ärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnärzte.
Sie stellen eine ärztliche oder zahnärztliche Heilmittelverordnung aus, die beim ersten Termin nicht älter als 28 Tage sein darf.
Nach der ärztlichen Diagnostik können Sie mit uns telefonisch oder per E- Mail einen Ersttermin vereinbaren.
Zunächst findet ein Erstgespräch statt. Nach ausführlicher Schilderung Ihres Anliegens werden Diagnostikverfahren eingesetzt, um den logopädischen Befund – und Behandlungsplan erstellen zu können.
Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes kann der Arzt Ihnen 10 Therapieeinheiten a 30 min, 45 min oder 60 min 1- 2 Mal wöchentlich verordnen.
Die Länge der Gesamttherapie kann unterschiedlich ausfallen. Sie hängt z. B. von dem Störungsschwerpunkt und dem individuellen Therapieverlauf ab.
Die Therapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie stattfinden.
Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Krankenkasse erstattet die Kosten.
Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% und 10 Euro Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten.
Bei den Privatversicherten gibt es unterschiedliche Leistungstarife oder Versicherungsverträge. Zu Therapiebeginn informieren wir Sie gerne über unsere Sätze.
Ja. Je nach Mobilität und Störungsbild verordnet der Arzt Ihre Therapie als Hausbesuch bei Ihnen zu Hause oder ggf. in einer Einrichtung. Sprechen Sie uns an.
Sie können neu Erlerntes leichter in den Alltag transferieren, wenn Sie sich für eigenständiges, häusliches oder situatives Üben mitverantwortlich fühlen.
Je nach Störungsschwerpunkt wird Ihre Therapeutin mit Ihnen besprechen, ob und in welchem Rahmen Üben außerhalb der Behandlung sinnvoll erscheint und ein Therapieerfolg davon abhängig ist.
Damit wir einen abgesagten Termin neu besetzten können, benötigen wir einen Vorlauf von zwei Tagen.
Bitte halten Sie sich an diese Frist, denn ungern stellen wir Ihnen die Ausfallkosten persönlich in Rechnung!